Zitate
Zitate sind wörtlich wiedergegebene Äußerungen aus Texten, Reden oder anderen Quellen. Sie müssen stets als solche gekennzeichnet werden.
In Schrifttexten erfolgt die Kennzeichnung durch Anführungszeichen und – in wissenschaftlichen oder akademischen Arbeiten verpflichtend – durch eine Quellenangabe mit Hinweis auf Autor, Werk und Textstelle. Zitate stammen nicht nur aus Texten; oft werden auch Liedtexte, Aussagen von Filmcharakteren oder Sätze prominenter Personen zitiert. Im Alltag erfolgt dies meist ohne formalen Quellennachweis.
Genutzt werden Zitate, um Sachverhalte zu belegen, eine Argumentation zu stützen oder den Urheber des Zitats zu würdigen. Im wissenschaftlichen Kontext helfen sie zudem, die Wiederholung bereits durchgeführter Forschung zu vermeiden — der zugrundeliegende Vorgang wird als Zitation bezeichnet.
Rechtlich ist das Zitatrecht in Deutschland in § 51 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Die Übernahme fremder Werke ist nur zulässig, soweit sie durch einen Zitatzweck — etwa Beleg, Auseinandersetzung oder Erläuterung — gedeckt ist. Sinnentstellende Kürzungen oder fehlende Quellennachweise können das Zitatrecht überschreiten und Urheberrechtsverletzungen darstellen.
Der Begriff entstammt dem lateinischen „citare” („herbeirufen”, „aufrufen”).