Welterbe
Welterbe, vollständig UNESCO-Welterbe: international anerkannter Schutzstatus für Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert, vergeben durch die UNESCO im Rahmen des Welterbe-Übereinkommens von 1972.
Unterschieden werden drei Hauptkategorien. Kulturerbestätten umfassen Bauwerke, archäologische Fundstätten, historische Stadtteile und vom Menschen gestaltete Kulturlandschaften — etwa der Kölner Dom, das antike Athen, die Pyramiden von Gizeh oder die Altstadt von Bremen. Naturerbestätten sind besonders schützenswerte Landschaften und Ökosysteme wie das Wattenmeer, die Galapagos-Inseln oder der Yellowstone-Nationalpark. Gemischte Stätten verbinden beide Aspekte, etwa Machu Picchu in Peru.
Aufgenommen werden Stätten in die Welterbeliste durch das Welterbe-Komitee, das einmal jährlich tagt und 21 wechselnde Mitglieder aus den Vertragsstaaten umfasst. Voraussetzung sind ein „außergewöhnlicher universeller Wert” sowie ein gesichertes Management- und Schutz-Konzept. Bei akuter Gefährdung — durch Krieg, Klimawandel, Verstädterung oder Nutzungsdruck — kann eine Stätte auf die „Liste des gefährdeten Welterbes” gesetzt oder im Extremfall ganz von der Liste gestrichen werden.
In Deutschland sind aktuell 54 Welterbestätten anerkannt — darunter neben dem Wattenmeer (gemeinsam mit den Niederlanden und Dänemark) und dem Kölner Dom die Klosterinsel Reichenau, die Mathildenhöhe in Darmstadt, das Bauhaus, die Wartburg, die Speicherstadt in Hamburg und die Zeche Zollverein im Ruhrgebiet. Mit dem Welterbe-Status verbinden sich häufig erhöhte Touristen-Zahlen, aber auch verschärfte Anforderungen an Bauplanung, Stadtentwicklung und Pflege.