Wehrpflicht

Wehrpflicht: gesetzlich geregelte Verpflichtung wehrfähiger Bürger, einen Wehrdienst in den Streitkräften ihres Staates zu leisten. In Deutschland galt die allgemeine Wehrpflicht von 1956 bis zur Aussetzung 2011.

Eingeführt wurde die Wehrpflicht in der Bundesrepublik mit dem Wehrpflichtgesetz von 1956, im Zuge der westdeutschen Wiederbewaffnung und des Aufbaus der Bundeswehr. Wehrpflichtig waren grundsätzlich alle männlichen Deutschen ab dem 18. Lebensjahr. Die ursprünglich zwölfmonatige Dienstzeit wurde im Lauf der Jahrzehnte mehrfach verändert; zuletzt lag sie ab 2002 bei neun Monaten und ab 2010 bei sechs Monaten.

Wer aus Gewissensgründen nicht zur Waffe greifen wollte, konnte den Zivildienst ableisten — den die deutsche Verfassung in Artikel 4 als zwingenden Alternativdienst vorsieht. Über mehrere Jahrzehnte wurde der Zivildienst zu einer prägenden Säule des deutschen Sozialsystems, vor allem in Pflege, Krankenhäusern und Behindertenhilfe.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht durch die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgesetzt; die Bundeswehr wandelte sich damit zur Freiwilligenarmee. Die rechtliche Grundlage bleibt im Gesetz erhalten und könnte im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder aktiviert werden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine seit 2022 und der schleppenden Personalentwicklung der Bundeswehr wird seither eine Wiedereinführung in unterschiedlichen Modellen — von einem allgemeinen Gesellschaftsjahr bis zu einer reinen Wehrpflicht — politisch diskutiert.

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