Rabatt
Rabatt, auch Preisnachlass: prozentuale Vergünstigung des regulären Verkaufspreises einer Ware oder Dienstleistung.
Rabatte werden üblicherweise als prozentualer Anteil des Ursprungspreises ausgewiesen und dienen Händlern als Kaufanreiz. Sie sind heute in fast allen Branchen verbreitet — nur im deutschen Buchhandel besteht aufgrund der gesetzlichen Buchpreisbindung keine entsprechende Möglichkeit. In Deutschland regelte bis 2001 ein eigenes Rabattgesetz das zulässige Maß; nach dessen Abschaffung können Händler ihre Preisnachlässe weitgehend frei gestalten.
Rabatte treten in verschiedenen Formen auf: als Treuerabatt für wiederholte Einkäufe, als Mengenrabatt bei größeren Bestellungen, als Jubiläumsrabatt oder, wie im Schluss- und Räumungsverkauf, als Aktionsrabatt. Saisonale Aktionen wie der aus den USA übernommene „Black Friday“ oder der „Cyber Monday“ bündeln Rabatte zu festen Stichtagen.
Im Online-Handel verbreiten sich zudem Rabattcodes und Gutscheine, die beim Bezahlvorgang eingegeben werden und einen Nachlass auf den Warenkorb gewähren. Rechtlich gilt der Rabatt nicht als eigenständiger Vertrag, sondern als Bestandteil der Preisvereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.