Quick-Freeze
Quick-Freeze, deutsch sinngemäß „Schnell-Einfrieren”: Verfahren, bei dem Telekommunikations-Verkehrsdaten — etwa Telefonate, Mobilfunk-Verbindungen und IP-Verbindungen — auf Verlangen einer Strafverfolgungsbehörde anlassbezogen gespeichert werden. Quick-Freeze wird als Gegenmodell zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung diskutiert.
Grundgedanke ist, dass Telekommunikationsanbieter Verkehrsdaten zunächst nicht zentral und dauerhaft speichern. Erst wenn ein konkreter Anfangsverdacht besteht und ein Richter dies anordnet, „friert” der Anbieter die Daten eines bestimmten Anschlusses oder bestimmter Verbindungen für einen begrenzten Zeitraum ein („Freeze”), bevor sie ausgewertet und der Ermittlungsbehörde übergeben werden („Thaw”). Damit bleibt der Eingriff in Grundrechte auf die tatsächlich verdachtsbezogenen Datensätze beschränkt.
International ist Quick-Freeze im Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Cybercrime Convention) von 2001 verankert. Mehrere europäische Staaten — darunter Österreich und Italien — haben es in nationales Recht überführt. In der Europäischen Union wird Quick-Freeze seit dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie 2014 als datenschutzfreundliche Alternative diskutiert.
In Deutschland wurde Quick-Freeze nach jahrzehntelanger Debatte um die Vorratsdatenspeicherung 2024 als Teil einer Reform der Strafprozessordnung (StPO) in die parlamentarische Beratung gegeben. Der Vorschlag der Ampel-Koalition sah vor, anstelle einer flächendeckenden Verkehrsdaten-Speicherung das Quick-Freeze-Verfahren auszubauen und durch IP-Adress-Speicherung für Mobilfunk- und Festnetz-Anbieter zu ergänzen.