Mietminderungstabelle

Mietminderungstabelle: Übersicht typischer Wohnungsmängel und der prozentualen Minderungssätze, die Gerichte in vergleichbaren Fällen anerkannt haben. Sie dient Mietern und Vermietern als Orientierungshilfe bei der Einschätzung einer berechtigten Mietminderung.

Solche Tabellen sind nicht rechtsverbindlich, sondern stellen lediglich Richtwerte dar; im Streitfall entscheidet das Gericht nach dem Einzelfall. Typische Mängel, die zu einer Minderung führen können, sind Wasserschäden, ausgefallene Heizungen, Schimmelbefall, anhaltender Baulärm, undichte Fenster, ein defekter Aufzug oder Ungezieferbefall.

Die Minderung wird prozentual auf die Bruttomiete bezogen. Bei Baulärm in der unmittelbaren Umgebung sind je nach Intensität beispielsweise Minderungen zwischen einigen wenigen und rund zwanzig Prozent dokumentiert. Rechtsgrundlage ist Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach die Miete kraft Gesetzes gemindert ist, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Vor einer eigenmächtigen Minderung sollten Mieter den Mangel schriftlich anzeigen und sich, etwa beim örtlichen Mieterverein oder bei einer Rechtsanwaltskanzlei, beraten lassen, um den finanziellen Ansatz und das Vorgehen rechtssicher abzustimmen.

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