Kündigung
Kündigung oder auch Entlassung: die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Nach juristischen Grundsätzen ist eine Kündigung immer einseitig und muss durch eine Kündigungserklärung belegt werden.
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Kündigungsarten: Eine „außerordentliche Kündigung“ bezeichnet eine Vertragsbeendigung aufgrund eines einseitigen Vertragsbruches beziehungsweise der Nichteinhaltung desselbigen. Die Kündigungsfrist wird hierbei aufgebrochen, der Vertrag damit vorzeitig beendet. Für diese Art der Kündigung muss ein angemessener Grund vorliegen. Auf eine „ordentliche“ oder „fristgerechte Kündigung“ folgt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zum vereinbarten Vertragsende.