KMU
KMU, kleine und mittlere Unternehmen, im EU-Sprachgebrauch häufig „SME” (Small and Medium-sized Enterprises): zusammenfassende Bezeichnung für Unternehmen, die in Bezug auf Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme bestimmte Größenkriterien einhalten.
Maßgeblich für den deutschen und europäischen Sprachgebrauch ist die KMU-Definition der Europäischen Kommission (Empfehlung 2003/361/EG). Sie unterscheidet drei Kategorien. Mikrounternehmen beschäftigen unter 10 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro. Kleine Unternehmen beschäftigen unter 50 Personen mit Jahresumsatz bis 10 Millionen Euro, mittlere Unternehmen unter 250 Personen mit Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro.
Wirtschaftlich tragen KMU einen Großteil der Wirtschaftsleistung in Deutschland und der EU. In Deutschland sind über 99 Prozent aller Unternehmen KMU, sie beschäftigen rund 55 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und erwirtschaften etwa 35 Prozent des Umsatzes der deutschen Wirtschaft. Der deutsche Mittelstand — eine spezifische, häufig international herausgestellte Form mittelständischer Unternehmen — überschneidet sich teils mit dem KMU-Begriff, ist aber weiter gefasst und schließt auch größere Familienunternehmen ein.
Politisch und förder-rechtlich ist die KMU-Definition wichtig: zahlreiche Programme der EU, des Bundes und der Bundesländer (von Investitionszuschüssen über Beratungsförderung bis zu Forschungs-Förderprogrammen) richten sich speziell an KMU. Die Förderbank KfW und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) bieten spezialisierte Finanzierungs- und Beteiligungsformen an, die ohne die KMU-Definition rechtlich kaum abgrenzbar wären.