Hartz IV

Hartz IV, umgangssprachlich auch Hartz 4 und juristisch Arbeitslosengeld II (Alg II): Bezeichnung für die zum 1. Januar 2005 wirksame Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Deutschland.

Juristische Grundlage war das Sozialgesetzbuch II (SGB II), das nach seinem Inkrafttreten Anfang 2005 mehrfach geändert wurde. Hartz IV war die finanzielle Grundsicherung des Staates für Menschen, die nicht erwerbstätig waren oder deren Arbeit nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichte. Welche Leistungen gewährt wurden, lag im Ermessen der Behörden. Ziel war neben der Befriedigung materieller Grundbedürfnisse auch die Vermittlung in Arbeit; Beispiele sind Weiterbildungsmaßnahmen und „1-Euro-Jobs“.

Der Name geht auf Peter Hartz zurück, der als Vorsitzender einer Reformkommission der rot-grünen Bundesregierung die Vorschläge erarbeitete. Hartz IV wurde wegen der niedrigen Regelsätze, der Sanktionspraxis und der Berechnungsgrundlagen kontinuierlich kritisiert.

Zum 1. Januar 2023 löste das Bürgergeld Hartz IV ab. Die rechtlichen Grundlagen im SGB II bestehen fort, der Regelsatz wurde angehoben, die Schonvermögensregeln gelockert und die Sanktionen entschärft. Der Begriff Hartz IV ist umgangssprachlich weiterhin verbreitet.

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