GmbH

GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; eine in Deutschland verbreitete Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Charakteristisch ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen — Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen.

Geregelt ist die GmbH im GmbH-Gesetz, das 1892 in Kraft trat. Eine GmbH besteht ab dem Eintrag ins Handelsregister und benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, von dem bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Vertreten wird die GmbH durch einen oder mehrere Geschäftsführer; Gesellschafter halten Anteile am Stammkapital.

Eingeführt wurde 2008 mit der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” — kurz UG (haftungsbeschränkt) — eine Variante ohne Mindestkapital, die in der Praxis oft als „Mini-GmbH” gilt. Die UG kann mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet werden, muss aber jährlich 25 Prozent ihres Gewinns ansparen, bis sie die Mindestkapital-Grenze einer regulären GmbH erreicht.

Steuerlich unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer (15 Prozent) plus Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer (regional unterschiedlich, durchschnittlich 14–17 Prozent). Insgesamt liegt die Belastung bei rund 30 Prozent auf den Gewinn. Ausschüttungen an Gesellschafter werden mit der Kapitalertragsteuer (25 Prozent plus Soli) oder dem Teileinkünfteverfahren versteuert. Mit über 1,5 Millionen aktiven GmbHs in Deutschland ist sie die mit Abstand häufigste Form der Kapitalgesellschaft.

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