EuGH

EuGH, vollständig Gerichtshof der Europäischen Union (englisch CJEU): oberstes Gericht der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Der EuGH legt das Recht der EU-Verträge und der EU-Sekundärrechtsakte aus und stellt sicher, dass es in allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewandt wird.

Eingerichtet wurde der EuGH 1952 als Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), seit 1958 ist er auch für die anderen Europäischen Gemeinschaften und seit 2009 für die heutige Europäische Union zuständig. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Gerichtshof in zwei Instanzen gegliedert: den eigentlichen Gerichtshof (Court of Justice) und das untergeordnete Gericht (General Court). Jeder Mitgliedsstaat stellt einen Richter; die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Inhaltlich hat der EuGH zahlreiche prägende Urteile gefällt. Dazu gehören das Cassis-de-Dijon-Urteil (1979) zur gegenseitigen Anerkennung von Produkten, das Bosman-Urteil (1995) zur Arbeitnehmerfreizügigkeit von Sportlern, das Safe-Harbor- und Schrems-Urteil zur Datenübertragung in die USA, die Urteile zur Vorratsdatenspeicherung (2014, 2022) sowie das Recht auf Vergessenwerden in Suchmaschinen (Google Spain, 2014).

Verfahrensarten umfassen unter anderem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Mitgliedsstaaten, Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen sowie das praktisch wichtige Vorabentscheidungsverfahren: nationale Gerichte können (und müssen in der letzten Instanz) dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorlegen. Damit prägt der EuGH indirekt eine Vielzahl nationaler Verfahren — in Deutschland gemeinsam mit dem Bundesverfassungsgericht.

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