ELSTER

ELSTER, Kunstwort aus „ELektronische STeuerERklärung”: elektronische Schnittstelle der deutschen Finanzverwaltung für die Übermittlung von Steuererklärungen, Anmeldungen und Bescheinigungen über das Internet.

Eingeführt wurde ELSTER schrittweise ab 1999, federführend entwickelt vom Bayerischen Landesamt für Steuern in München. Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuer-Anmeldung 2005 und der vollständigen elektronischen Steuererklärung wurde ELSTER zum Standardweg im Schriftverkehr zwischen Steuerpflichtigen, Steuerberatern und Finanzämtern.

Inhaltlich umfasst ELSTER mehrere Bestandteile. Das öffentlich zugängliche Webportal „Mein ELSTER” stellt Online-Formulare und einen sicheren Postfachzugang bereit. Eingegebene Daten werden authentifiziert über ein eigenes Zertifikat-Verfahren („ELSTER-Zertifikat”), das einmalig pro Steuerpflichtigem über Personalausweis und Identifikations-Nummer angelegt wird. Daneben verbindet sich Steuersoftware von Drittanbietern (etwa WISO, Taxman, smartsteuer) über die ELSTER-Schnittstelle mit den Finanzämtern.

Verpflichtend ist die elektronische Übermittlung mittlerweile in vielen Bereichen. Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte müssen ihre Einkommensteuererklärungen seit 2011 elektronisch einreichen; Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen erfolgen seit Jahren ausschließlich digital. Für Arbeitnehmer ist die elektronische Steuererklärung weiterhin freiwillig, wird aber stark gefördert — unter anderem durch die voreingetragene Steuererklärung („vorausgefüllte Steuererklärung”).

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