Ehe für alle
Ehe für alle: politisches Schlagwort für die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren. In Deutschland trat das entsprechende Gesetz am 1. Oktober 2017 in Kraft, nachdem der Bundestag am 30. Juni 2017 mit klaren Mehrheiten und nach einer namentlichen Abstimmung das Eheöffnungs-Gesetz beschlossen hatte.
Mit dem Gesetz wurde der Paragraph 1353 BGB so geändert, dass die Ehe nicht mehr ausdrücklich „zwischen Mann und Frau” geschlossen wird, sondern allgemein zwischen zwei Personen. Damit erhielten gleichgeschlechtliche Paare Zugang zu allen rechtlichen Folgen einer Ehe — vom Steuerstatus über das Erbrecht bis zu Adoptionsrechten. Die zuvor seit 2001 bestehende „eingetragene Lebenspartnerschaft” kann seit 2017 in eine Ehe umgewandelt werden; neue Lebenspartnerschaften werden nicht mehr begründet.
International war Deutschland mit dieser Regelung im Vergleich spät dran. Die Niederlande hatten 2001 als erstes Land der Welt die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet; Belgien folgte 2003, Spanien und Kanada 2005, Schweden 2009, Argentinien und Portugal 2010, weitere Staaten in den 2010er Jahren. Frankreich öffnete 2013, Großbritannien 2014.
Politisch ist die Ehe für alle in Deutschland nicht mehr umstritten — sie genießt in Umfragen breite gesellschaftliche Zustimmung. Bei der Bundestagsabstimmung 2017 hatte die damalige Kanzlerin Angela Merkel die Abstimmungsfreiheit für die CDU/CSU-Fraktion freigegeben; sie selbst stimmte mit Nein, viele Unions-Abgeordnete mit Ja. Vor dem Hintergrund eines möglichen Verfassungsstreits wurde 2017 auch der Wortlaut von Artikel 6 Grundgesetz politisch diskutiert, der die Ehe unter besonderen staatlichen Schutz stellt.