Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht, kurz BVerfG: oberstes Gericht Deutschlands für Fragen des Verfassungsrechts und Hüter des Grundgesetzes. Sitz ist Karlsruhe, weshalb das Gericht in der politischen Berichterstattung häufig schlicht „Karlsruhe” genannt wird.
Gegründet wurde das Bundesverfassungsgericht 1951 in der frühen Bundesrepublik als Reaktion auf die Erfahrungen mit dem Ende der Weimarer Republik und der NS-Diktatur. Es ist sowohl Verfassungsorgan als auch eigenständiges Gericht und kann Gesetze für nichtig erklären, Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger entscheiden und Streitfragen zwischen Bund und Ländern oder zwischen Verfassungsorganen klären.
Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen, die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Jeder Senat ist für bestimmte Verfahrensarten zuständig; in den Senaten werden Verfahren von Senaten und in zunehmendem Umfang von „Kammern” mit drei Richtern entschieden.
Inhaltlich hat das BVerfG zahlreiche prägende Urteile gefällt — vom Volkszählungsurteil 1983 (das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung formulierte) über die Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung, den Hartz-IV-Regelsätzen und der „Ehe für alle” bis zum Klimabeschluss 2021, der dem Staat verstärkte Pflichten zum Klimaschutz auferlegt. Die hohe Akzeptanz des Gerichts in Umfragen wird häufig als wichtiger Stabilitätsfaktor der deutschen Demokratie gewertet.