Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit, kurz BA: bundesweite Selbstverwaltungsbehörde mit Sitz in Nürnberg, die in Deutschland die zentralen Aufgaben rund um Arbeitsförderung, Vermittlung und Arbeitslosenversicherung wahrnimmt.

Rechtlich basiert die BA auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) III. Sie ist Trägerin der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und finanziert sich überwiegend aus den paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Beiträgen. Operativ organisiert ist sie als Selbstverwaltungs-Körperschaft mit einem Vorstand und einem aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und öffentlicher Hand zusammengesetzten Verwaltungsrat.

Zu den Aufgaben gehören die Vermittlung von Arbeit- und Ausbildungsstellen, die Zahlung von Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Insolvenzgeld, die Berufs- und Studienberatung, die Förderung beruflicher Weiterbildung, das Auslandsangebot der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) sowie die Familienkasse, die Kindergeld auszahlt. Über die kommunal getragenen Jobcenter ist die BA auch für die Auszahlung des Bürgergelds (vormals Hartz IV) zuständig.

Online tritt die BA unter arbeitsagentur.de auf und betreibt eine der größten staatlichen Jobbörsen in Deutschland mit jährlich mehreren Millionen Stellenangeboten. Daneben gehören Statistik-Veröffentlichungen — etwa die monatliche Arbeitslosenquote — und die Pflege der Klassifikationen von Berufen (KldB) zu den prägenden Aufgaben. In Krisenzeiten — zuletzt während der COVID-19-Pandemie mit umfangreichen Kurzarbeitergeld-Zahlungen — bildet die BA einen zentralen Pfeiler des deutschen Sozialstaats.

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