Bürgergeld

Bürgergeld: deutsche Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Personen mit geringem Einkommen, eingeführt zum 1. Januar 2023 als Nachfolger des bis dahin geltenden Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.

Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Anspruch haben grundsätzlich erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und Renteneintrittsalter, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. Die Auszahlung erfolgt über die Jobcenter; nicht-erwerbsfähige Personen ohne Anspruch auf andere Leistungen erhalten parallel Sozialhilfe nach SGB XII.

Gegenüber Hartz IV brachte die Reform mehrere Änderungen. Der Regelsatz für Alleinstehende wurde 2023 von 449 Euro auf 502 Euro erhöht (und 2024 auf 563 Euro), in den Folgejahren regelmäßig angepasst. Die Schonvermögensregeln wurden gelockert: In den ersten zwölf Monaten („Karenzzeit”) bleiben Vermögenswerte bis zu deutlich höheren Grenzen unberücksichtigt, und die Angemessenheit der Wohnung wird zunächst nicht geprüft. Sanktionen sind grundsätzlich erhalten, wurden aber zunächst entschärft.

Politisch ist das Bürgergeld weiterhin umstritten. Befürworter — vor allem aus SPD, Grünen, Sozialverbänden und Gewerkschaften — argumentieren mit dem Schutz der Würde und der Vermeidung von Verarmung. Kritiker — vor allem aus Union, FDP und Arbeitgeberverbänden — sehen Fehlanreize bei der Arbeitsaufnahme, vor allem im Niedriglohnsektor, und fordern strengere Vermittlungs- und Sanktionsregeln. Im Verlauf der schwarz-roten Bundesregierung ab 2025 wurden mehrere Verschärfungen diskutiert und teils umgesetzt.

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