Bologna-Prozess
Bologna-Prozess: 1999 in Bologna von 29 europäischen Wissenschaftsministern angestoßene Reform der Hochschul-Strukturen mit dem Ziel, einen einheitlichen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen.
Kern der Reform sind drei aufeinander aufbauende Studienzyklen: der Bachelor als erste berufsqualifizierende Abschluss-Stufe nach drei bis vier Jahren, der Master als zweite Stufe nach weiteren ein bis zwei Jahren und das Promotionsstudium als dritte Stufe. Damit wurden in Deutschland die zuvor üblichen Diplom-, Magister- und Staatsexamens-Abschlüsse in den meisten Studiengängen schrittweise abgelöst.
Begleitende Mechanismen umfassen das European Credit Transfer System (ECTS), das Studienleistungen in Punkten misst und zwischen Hochschulen vergleichbar macht; das Diploma Supplement, das den Abschluss in international verständlicher Form beschreibt; sowie das Erasmus-Programm zur Förderung der studentischen Mobilität. Ziel ist die einfachere Anerkennung von Studienleistungen über Ländergrenzen hinweg und die wechselseitige Studienplatz-Wahl.
Heute gehören dem Europäischen Hochschulraum 49 Staaten an, darunter alle EU-Mitglieder sowie weitere europäische Länder. In Deutschland ist die Umstellung weit fortgeschritten; einzelne Studiengänge — Medizin, Pharmazie, Lehramt und Jura im Staatsexamen-Format — folgen weiterhin nicht der Bologna-Struktur. In der bildungspolitischen Debatte werden Vor- und Nachteile der Bologna-Reform unterschiedlich bewertet: Befürworter sehen erhöhte Mobilität und Vergleichbarkeit, Kritiker bemängeln Verschulung, Druck und einen Verlust akademischer Tiefe.