BDSG

Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG: deutsches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, das die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im nationalen Recht ergänzt und konkretisiert.

Die Wurzeln des BDSG reichen bis 1977 zurück, als Deutschland — neben dem Land Hessen, das 1970 das weltweit erste Datenschutzgesetz erließ — als einer der ersten Staaten eine bundesweite Datenschutzregelung schuf. Die heutige Fassung trat zum 25. Mai 2018 zeitgleich mit der DSGVO in Kraft. Das ältere BDSG von 1990/2003 wurde damit vollständig abgelöst.

Inhaltlich regelt das BDSG vor allem Themen, die die DSGVO den Mitgliedstaaten ausdrücklich überlässt. Dazu gehören die Errichtung und Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die Verarbeitung von Beschäftigtendaten, der Datenschutz bei Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten, die Videoüberwachung öffentlicher Räume sowie Sonderregeln für Forschung, Medien und religiöse Stellen. Ergänzend wurden mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) 2021 spezifische Regeln für Cookies, Tracking und Telekommunikation geschaffen.

Aufsicht und Durchsetzung obliegen einer mehrteiligen Behördenlandschaft: dem BfDI für Bundes- und Telekommunikationsstellen, den 16 Landesdatenschutzbeauftragten für Behörden und Unternehmen in den jeweiligen Bundesländern und — soweit relevant — den datenschutzrechtlichen Stellen der Kirchen. Verstöße können nach DSGVO und BDSG mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

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