ARD
ARD: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Zusammenschluss der neun Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle.
Die ARD entstand 1950 als Verbund der damaligen westdeutschen Landesrundfunkanstalten und wurde nach der Wiedervereinigung um die ostdeutschen Anstalten erweitert. Umgangssprachlich wird „die ARD” fälschlicherweise synonym verwendet für das deutschlandweite Gemeinschaftsprogramm „Das Erste” — tatsächlich bezeichnet ARD aber den gesamten Verbund.
Der Auftrag der ARD ist gesetzlich festgelegt: mit Programmen aus Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung sollen alle Bürgerinnen und Bürger versorgt werden. Finanziert wird die ARD überwiegend durch den Rundfunkbeitrag, der monatlich pro Haushalt erhoben wird. Der Etat beträgt rund 6,7 Milliarden Euro jährlich; insgesamt beschäftigt die ARD etwa 20.000 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum ARD-Angebot zählen unter anderem Das Erste, die Dritten Fernsehprogramme der Landesrundfunkanstalten, gemeinsame Spartenkanäle (Tagesschau24, ONE, ARD-alpha) sowie zahlreiche Hörfunkprogramme und die ARD-Mediathek. Gemeinsam mit dem ZDF betreibt die ARD außerdem die Streaming-Plattformen Funk und Mediathek-Verbund.