Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft, kurz AG: in Deutschland und Österreich klassische Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Aktien können — im Unterschied zur GmbH — frei übertragen und an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, sofern die AG dort zugelassen ist.
Geregelt ist die AG in Deutschland im Aktiengesetz von 1965 (mit historischen Vorgängern bis 1843). Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. Anders als bei der GmbH gibt es bei der AG zwingend drei Organe: den Vorstand, der die Geschäfte führt, den Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt und überwacht, sowie die Hauptversammlung, in der die Aktionäre über zentrale Fragen abstimmen.
Aktien gewähren ihrem Eigentümer mehrere Rechte: das Stimmrecht in der Hauptversammlung (in der Regel eine Stimme je Aktie), das Recht auf Anteil am Bilanzgewinn (Dividende), das Recht auf Anteil am Liquidationserlös sowie ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen. Stamm- und Vorzugsaktien unterscheiden sich vor allem im Stimmrecht — Vorzugsaktien gewähren dafür meist eine höhere Dividende.
Bekannte deutsche Aktiengesellschaften sind die DAX-Unternehmen wie Volkswagen, Siemens, SAP, BMW, Bayer, BASF, Allianz, Deutsche Bank, Deutsche Telekom und Airbus. Daneben besteht mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) eine grenzüberschreitende Variante, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten verwendet werden kann — viele deutsche Großkonzerne wie SAP (SE) und Allianz SE haben in diese Rechtsform gewechselt.