Abo

Kurzform von Abonnement: bezeichnet den regelmäßigen, vertraglich vereinbarten Bezug einer Leistung oder eines Produkts gegen wiederkehrende Zahlung.

Das Abo-Modell etablierte sich ab dem 17. Jahrhundert im Verlagswesen — vor allem im Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften und Buchreihen. Es verschaffte Verlegern planbare Auflagen und Lesern einen Preisvorteil gegenüber dem Einzelkauf. Auch Theater, Opern und Konzertreihen bieten seit langem Abonnements an.

Heute hat sich das Abo-Prinzip nahezu auf alle Wirtschaftsbereiche ausgeweitet. Streaming-Dienste wie Netflix oder Spotify, Software-as-a-Service-Modelle (Microsoft 365, Adobe Creative Cloud), Boxen-Abos für Lebensmittel oder Kosmetik sowie Cloud-Speicher und Mobilfunk-Tarife funktionieren alle nach demselben Prinzip: monatliche oder jährliche Gebühr im Gegenzug für laufende Leistung.

Rechtlich sind Abos durch eine Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung und gesetzlich geregelte Kündigungsfristen geprägt. Eine vorzeitige Kündigung ist meist nur in begründeten Sonderfällen möglich. Verbraucherschutz-Initiativen haben in den letzten Jahren strengere Regeln zur Vertragsbindung und zur Erleichterung von Kündigungen durchgesetzt — etwa den verpflichtenden „Kündigungsbutton” für online geschlossene Abo-Verträge.

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